Förderung für Erneuerbare Energien

Förderung  des Bundeswirtschaftsministeriums

    Bewilligungsbehörde
     
      Bundesamt für Wirtschaft (BAW) 
      Frankfurter Str. 29-31, 65760 Eschborn 
      Tel.: 06196/404-0, Fax.: 06196/94226 
      Ansprechpartner: 
      Tel. 06196/404-707
    Förderung Windenergie.
     
      Das Förderprogramm ist zum Juni 1998 ausgelaufen.


    Förderung Wasserenergie:
     

      Auch kleinere Wasserkraftanlagen bis zu einer Nennleistung von 500 kW werden ausschließlich über Darlehen gefördert. Der Schuldenerlaß beträgt 1500 DM/kW bei Neubauten und 600 Mark /kW bei einer Erweiterung oder Reaktivierung.
    Förderung Solarenergie:
     
      solarthermische Anlagen:
      Für solarthermische Anlagen bis zu 100 qm (Flachkollektor) bzw. 75 qm (Vakuumröhrenkollektor) Absorberfläche gbit es Zuschüsse von 250 DM/qm für Flach- und 325/qm für Röhrenkollektoren. Eine Erweiterung bestehender Anlagen wird mit max 100 DM/qm bezuschußt. Größere Anlagen werden mit Darlehen gefördert, wobei der Schuldenerlaß dabei 125 DM/qm (Flachkollektoren) bzw.160 DM/qm (Röhrenkollektoren) sowie 100 DM/qm bei Erweiterungen beträgt. 

      Photovoltaik:
      Für PV-Anlagen, die von Schulen ab einer installierten Spitzenleistung von 1 kWpeak installiert werden, sieht das Förderprogramm einen Zuschuß von 6000 DM je Einzelanlage vor.
       

    Förderung Bioenergie:
     
      Biomasse-Anlagen:
      Für per Hand gefeuerte Zentralheizungsanlagen bis zu einer Wärmeleistung von 50 kW und mit einem Wärmespeichervolumen von mind. 50 Liter je kW, bei der feste Biomasse eingesetzt wird, gibt es einen Zuschuß von 80 DM/kW. Automatisch beschickte Kessel mit einer Wärmeleistung zwischen 3 und 100 kW werden mit 120 DM/kW, mind. aber mit 4000 DM bezuschußt. Zusätzlich können 360 DM/kW bei elektrischer Kraft-Wärme-Kopplung gewährt werden. Für Biomasse-Kessel mit mehr als 100 kW Leistung muß ein Darlehen beantragt werden. Der Schuldenerlaß je kW ist dabei identisch mit der Höhe der Zuschüsse für kleinere Anlagen. 

      Biogas-Anlagen:
      Hier ist eine Förderung nur per Darlehen möglich, wobei der Schuldenerlaß abhängig von der elektrischen Anschlußleistung ist. Die Fördersumme bewegt sich zwischen 38.000 DM bei 5 kW und 300.000 DM bei 250 kW Anschlußleistung.
       

    Förderung Geothermie:
     
      In diesem Bereich sind Darlehen vorgesehen, wobei auch die Bohrungen und die Netze zur Verteilung der gewonnenen Wärme berücksichtigt werden. Der vorgesehene Schuldenerlaß beträgt 400 DM/kW, max. aber 2 Millionen DM.
    Förderung von Wärmepumpen:
     
      Wärmepumpen werden nur noch dann gefördert, wenn der von ihnen benötigte Strom regenerativ erzeugt wird und sie an einem Standort eine bestimmte errechnete Jahresleistungszahl erreichen. Sofern gleichzeitig eine Heizungsanlage errichtet wird, wird ein Zuschuß von 200 DM/kW installierte Heizleistung bis einschließlich 13 kW gezahlt. Liegt die installierte Leistung höher, so beträgt der Zuschuß nur 100 DM/kW. Maximal 20.00 DM stehen an Fördergeldern für eine Einzelanlage zur Verfügung.
    Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung:
      Hierzu zählen die Bereiche Wärmeschutz, Wärmerückgewinnung und Heizungsmodernisierung. Die Förderung von Maßnahmen zum Wärmechutz (Dämmung von Dach und Außenwänden, Fesntereneuerung) und zur Modernisierung von Heizungsanlagen (Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel) ist neu und an die Voraussetzung gekoppelt, daß hiermit gleichzeitig die Errichtung einer Solarkollektoranlage oder einer Wärmepumpe einhergeht. Es wird ein Zuschuß gewährt, der so hoch ist, wie der Zuschuß für die Einzelmaßnahme (s.o.), jedoch nur max. 20% der Investitionssumme ausmachen darf. Ähnliches gilt für den Schuldenerlaß im Falle eines Darlehens, wenn die Solarkollektoranlage größer als 100 qm bzw. 75 qm ist.
       
       
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